Am 18. Juni 2023 stimmte die Stadtbevölkerung der Stadt Zürich über den Gegenvorschlag zur Initiative „Ein Lohn zum Leben“ ab. Mit fast 70% wurde dieser vom Volk deutlich angenommen.

Was bedeutet der Mindestlohn in der Stadt? Durch die Annahme des Gegenvorschlages würden alle Arbeitnehmer*innen, welche mehrheitlich in der Stadt Zürich arbeiten, einen Lohn von mindestens 23,90Fr. pro Stunde verdienen. Ziel davon ist es, die Armut trotz Erwerbstätigkeit spürbar zu reduzieren und gleichzeitig das Sozialsystem entlasten zu können.

Trotz des klaren Volksentscheids erklärte das Verwaltungsgericht im September den Mindestlohn als Verstoss gegen das kantonale Recht. Die Stadt Zürich darf den Mindestlohn daher vorerst nicht umsetzen: Eine grosse Enttäuschung für die 17’000 Tieflohn-Betroffenen in der Stadt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt – Die Stadt hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. Ob dies geschieht, wurde gestern im Gemeinderat diskutiert.

 

17’000 Arbeitnehmende im Tieflohnsektor sollen endlich einen Lohn erhalten, der zum Leben reicht. Mit fast 70% wurde der Mindestlohn in der Stadt Zürich deutlich angenommen. Gegen den Volksentscheid ist der Gewerbeverband der Stadt Zürich juristisch vorgegangen. Es braucht nun weiteren Einsatz für eine solidarische Stadt Zürich. Die Stadt muss das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen. Dafür haben sich die Grünen eingesetzt.
Anna-Béatrice Schmaltz, Gemeinderätin GRÜNE Stadt Zürich