Medienmitteilung: Laubbläser nur noch in den Monaten Oktober bis Dezember im Einsatz
Was 2013 mit einer Petition begonnen hat, wird nun endlich Wirkung zeigen: Die GRÜ-NEN sind erfreut über die Meldung des Stadtrates, den Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern auf die Monate Oktober bis Dezember zu beschränken. Dazu soll die All-gemeine Polizeiverordnung (APV) angepasst werden.
Das grosse Ärgernis Laubbläser und Laubsauger ist schon seit bald 20 Jahren Thema in der stadtzürcher Politik. Schriftliche Anfragen, eine Petition, ein Postulat und schliesslich die Motion von den GRÜNEN und der SP haben nun den Stadtrat bewogen, die Allgemeine Polizeiverordnung anzupassen. Er anerkennt damit endlich, dass die Geräte vermehrt für alle möglichen und unmöglichen Zwecke benutzt werden und dabei lärmen, schädlichen Feinstaub, gesundheitsgefährdende Bakterien, Viren, Pilzsporen und Wurmeier aufwirbeln. Wichtige Kleinlebewesen werden getötet und deren Lebensräume und Rückzugsgebiete zerstört. Laubbläser und Laubsauger sollen deshalb nur noch in den sogenannten «Laubmonaten» von Oktober bis Dezember erlaubt sein. Allerdings sollen in den übrigen Monaten von Januar bis September Ausnahmen für elektrisch betriebene Geräte bewilligt werden können, wenn für die geplante Arbeit keine tauglichen Alternativen zur Verfügung stehen.
Wir GRÜNE freuen uns über diesen längst fälligen Schritt. Wir zählen darauf, dass die Ausnahmen mit Bedacht und nur wo zwingend nötig gewährt werden, und hoffen auf einen künftig vernünftigen und sorgsamen Umgang mit diesen Geräten.