Junge Menschen sind die Zukunft unserer Gesellschaft, und ihre Teilhabe an der Politik ist entscheidend. Sie haben frische Ideen, die oft innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen bieten. Aber wie kommen diese Ideen in die Politik?

Mit der Annahme der neuen Gemeindeordnung haben sich die Stimmberechtigten der Stadt Zürich 2021 für einen Ausbau der Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen. Mit dem Jugendvorstoss wurde ein neues politisches Instrument geschaffen, mit dem Jugendliche die Möglichkeit haben ihre Anliegen in die Politik einzubringen und diese auch direkt selber im Rat verteidigen zu können.

Wie funktionieren die Jugendvorstösse?

Ein Jugendvorstoss kann von einer Versammlung von mindestens 60 Kindern und Jugendlichen zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Altersjahr mit Wohnsitz der Stadt Zürich zuhanden der Geschäftsleitung eingereicht werden. Fällt der Gegenstand des Jugendvorstosses in die Zuständigkeit des Gemeinderats, beschliesst dieser innerhalb von sechs Monaten, ob der Jugendvorstoss in Form eines Postulats an den Stadtrat überwiesen oder abgelehnt wird. 

An der Ratssitzung vom 18. September 2024 berät der Gemeinderat erstmals über sieben Anliegen die von den Jugendlichen an der städtischen Jugendkonferenz am 24. November 2023 diskutiert wurden und nun von ihnen persönlich im Rat vorgestellt und verteidigt werden. Die eingereichten Anliegen der Jugendlichen sind bunt und originell. Neben dem Wunsch, den Schulbeginn auf nach 8 Uhr zu verlegen, werden auch ein Rahmenkredit für günstigere ZVV-Abonnemente in der Zone 110 sowie die Einführung eines Schüler*innen-Passes für Rabatte im Kultur- und Freizeitbereich gefordert. Zwei der Vorschläge zielen darauf ab, den Stadtrat dazu zu bewegen, Massnahmen gegen Diskriminierung an Zürcher Schulen zu entwickeln. Außerdem soll der Stadtrat dem Gemeinderat im Budget für 2025 die nötigen Mittel für mehr öffentliche Sporthallen vorschlagen. Sechs der sieben Vorstösse wird der Stadtrat prüfen, nur der Vorschlag zur Begrünung von Baustellen wurde aus Sicherheitsgründen und Bedenken an der Wirkung abgelehnt.