Medienmitteilung: Bezirksrat bekräftigt Schutz vor unrechtmässiger Überwachung durch Private in Stadt Zürich
GEMEINSAME MEDIENMITTEILUNG VON GRÜNE, SP, GLP UND AL:
Der Zürcher Bezirksrat hat die Beschwerde des Zürcher Hauseigentümerverbands (HEV) gegen die revidierte städtische Datenschutzverordnung in allen Punkten abgewiesen. Damit ist klar: die Stadt Zürich darf die Bevölkerung vor unrechtmässiger Überwachung durch Private im öffentlichen Raum schützen.
Ende November 2023 verabschiedete der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit die neue Datenschutzverordnung der Stadt Zürich. Diese sah neben verschärften Vorschriften für Videoüberwachung durch Verwaltungsorgane der Stadt Zürich sowie einem Verbot für den Einsatz von automatischen Gesichtserkennungssystemen insbesondere ein Verbot für private Dritte den öffentlichen Raum zu überwachen sowie eine Bewilligungspflicht bei einer partiellen Mitüberwachung des öffentlichen Grundes durch diese vor. Sämtliche Änderungen basierten auf mehreren Vorstössen, welche GRÜNE, AL, SP und GLP im Gemeinderat einreichten.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats reichte der HEV eine Beschwerde beim Bezirksrat ein und verhinderte damit eine rasche Einführung dieser wichtigen Regelung. Dieser Rekurs wurde vom Bezirksrat mit Entscheid vom 5. Dezember 2024 in allen Punkten deutlich abgewiesen. Der Bezirksrat bejahte sowohl die Zuständigkeit der Stadt Zürich für die Einführung einer solchen Bewilligungspflicht als auch deren effektive Ausgestaltung in Bezug auf Zweck und Verhältnismässigkeit. So hält der Bezirksrat in seinem Entscheid klipp und klar fest:
«Die Mitaufnahme öffentlichen Raumes durch eine unbekannte Vielzahl an privaten Kameras ist weder bestimmungsgemäss noch gemeinverträglich und kann von der Gemeinde einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.»
Weiter macht der Bezirksrat in seinem Entscheid deutlich, dass es bei einer möglichen Überwachung durch Private nicht einmal zu einer Bearbeitung persönlicher Daten kommen müsse, sondern bereits das Aufstellen einer Kamera oder das Aufnehmen des öffentlichen Grundes, ohne dass eine Person diesen benutzt, eine Störung des öffentlichen Grundes darstelle. Es fehle klarerweise an der Gemeinverträglichkeit, wenn im ganzen Stadtgebiet private Kameras installiert wären, welche öffentlichen Raum erfassen könnten.
Mit dem Entscheid des Bezirksrates ist nun auch rechtlich verbrieft, worauf die politische Mehrheit im Gemeinderat bereits länger hingewiesen hat. Die heutige in einigen Stadtteilen fast flächendeckende Mitüberwachung des öffentlichen Grundes durch Private ist unrechtmässig. Die Einführung einer Bewilligungspflicht in Ausnahmefällen zwingend. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der HEV seine Verantwortung diesbezüglich wahrnimmt, statt politische Entscheide durch aussichtslose Rekurse zu verzögern.
Rechtsanwalt Viktor Györffy, welcher im Verfahren vor dem Bezirksrat die Gemeinderatsmehrheit vertrat, äussert sich wie folgt zum Entscheid: «Bislang gab es keinen funktionierenden Rechtsschutz gegen private Kameras, welche den öffentlichen Raum erfassen. Man hätte als Passant*in für jede Kamera einzeln eine zivilrechtliche Klage gegen die jeweilige Hauseigentümerschaft einreichen müssen. Jetzt hat die Stadt Zürich ein Instrument, um den öffentlichen Raum effektiv vor solchen Störungen schützen zu können.»
Weitere Informationen:
Viktor Györffy, Rechtsanwalt (PSG Law): 044 240 20 56
Luca Maggi, Gemeinderat GRÜNE: 076 480 35 10
Moritz Bögli, Gemeinderat AL: 076 559 63 04
Anjushka Früh, Gemeinderätin SP: 079 767 83 57
Sven Sobernheim, Co-Fraktionspräsident GLP: 079 575 84 17