Für ein modernes Bürgerrecht!

  • Was ist die aktuelle Situation?
    Rund zwei Millionen Menschen – ein Viertel der Schweizer Bevölkerung – haben keinen Schweizer Pass. Sie sind hier geboren, als Kinder in die Schweiz gekommen oder als Erwachsene eingewandert. Sie sind in der Schweiz zu Hause und haben hier ihren Lebensmittelpunkt.
  • Was will die Initiative?
    Wer seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz lebt, soll einheitlich das Recht auf Einbürgerung erhalten, wenn er oder sie konkrete Kriterien erfüllt.
  • Weshalb braucht es die Initiative?
    Heute können Kantone und Gemeinden über das Bundesrecht hinausgehende Voraussetzungen für die Einbürgerung festlegen. Dadurch werden unterschiedliche und oft subjektive Kriterien für eine Einbürgerung verlangt. Mit der Demokratie-Initiative wird die heute oft anzutreffende Willkür unterbunden und das Einbürgerungsverfahren schweizweit harmonisiert.

Die Demokratie-Initiative erklärt

Ein Viertel der Schweizer Wohnbevölkerung lebt, arbeitet, zahlt Steuern, hat Freunde und Familie in der Schweiz, obwohl sie keinen Schweizer Pass besitzen. Es ist an der Zeit, diese Menschen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu akzeptieren und ihnen die volle politische und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Der Weg dazu ist die Einbürgerung: Diese gewährt das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, einen sicheren und unbeschränkten Aufenthalt sowie die Anerkennung als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft. Gegenwärtig hat die Schweiz jedoch eines der restriktivsten Einbürgerungsgesetze in Europa. Die Hürden sind erheblich, einschliesslich kommunaler und kantonaler Wohnsitzanforderungen, hoher Kosten sowie der Anforderung, sich teilweise vor einer Gemeindeversammlung vorzustellen. Da Kantone und Gemeinden zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzungen festlegen können, variieren die Anforderungen von Ort zu Ort und sind oft subjektiv.

Die Demokratie-Initiative will deshalb das Schweizer Einbürgerungsverfahrens nach objektiven Kriterien vereinheitlichen. Wer seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz lebt, soll ein Gesuch auf Erteilung des Bürgerrechts stellen können. Dieses wird anschliessend aufgrund objektiver Kriterien geprüft. Wer diese Kriterien erfüllt, hat Anspruch auf Erteilung des Schweizer Bürgerrechts.

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