Ja zur Ausbildung von Fachkräften, Ja zum Bildungsgesetz am 22.9!
Im Kanton Zürich müssen vorläufig aufgenommene Ausländer*innen fünf Jahre warten, bis sie Stipendien für eine Berufs- oder Hochschulbildung beantragen können. Das wollen wir ändern und die Wartefrist bei Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländer*innen aufheben. Ein Stipendium hilft, dass Menschen eine Berufsausbildung machen und sich damit nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren. Sie können ihr eigenes Geld verdienen und werden finanziell unabhängig.
Über 80% von vorläufig Aufgenommenen bleiben aufgrund langanhaltender politischer und humanitärer Krisen in ihren Heimatländern oft dauerhaft in der Schweiz. Die Integrationsagenda von Bund und Kantonen macht bei der Integrationsförderung deshalb keine Unterschiede zwischen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Einige junge vorläufig Aufgenommene haben vor Ablauf dieser Wartefrist ein Sprach – und Allgemeinbildungsniveau erreicht, das den Übertritt in eine Ausbildung erlauben würde. Trotz vorhandenem Potential und dem expliziten integrationspolitischen Ziel von Bund und Kantonen, das besagt, dass zwei Drittel aller Flüchtlinge und vorläufigen Aufgenommenen im Alter von 16 bis 25 Jahren sich fünf Jahre nach Einreise in einer beruflichen Grundbildung befinden sollen, treten viele junge Erwachsene, mit einer vorläufigen Aufnahme keine Berufslehre an. In der Folge treten sie oft als ungelernte Hilfskräfte direkt in den Arbeitsmarkt über oder sie landen bei der Sozialhilfe. Das wiederum belastet die Gemeinden und ist nicht nachhaltig.
Möglichst alle, auch alle jungen geflüchteten Menschen sollen eine berufliche Ausbildung machen. Für die allermeisten ist es eine Berufslehre, für einzelne auch eine Ausbildung an einer Hochschule. Als qualifizierte Arbeitskräfte werden sie einen wertvollen Beitrag in unserer Wirtschaft leisten – die Firmen brauchen Fachkräfte. Jeder Franken, der in die Bildung von geflüchteten Menschen investiert wird, lohnt sich. Der Staat spart langfristig, wenn Steuererträge steigen und Kosten der Sozialhilfe wegfallen. Die Gemeinden werden mit Stipendien bei der Sozialhilfe entlastet.
Die Mehrheit des Kantonsrats und der Regierungsrat sind für die Abschaffung der unnötigen Wartefrist. Die SVP hat das Referendum ergriffen, deswegen wird die Stimmbevölkerung am 22.09.24 das letzte Wort haben. Die Abstimmung über diese Vorlage ist bedauerlicherweise weniger bildungs- als asylpolitisch motiviert. Das zeigte sich bereits im Kantonsparlament, wo das Thema für eine migrationspolitische Grundsatzdebatte missbraucht wurde.
Am Ende gewinnen die gesamte Gesellschaft und die Wirtschaft, wenn geflüchtete Menschen eine Ausbildung abschliessen können. Und zu guter Letzt ist es auch eine Frage der Gerechtigkeit, wer Zugang zur Bildung hat und wer eben nicht.
Die Volksabstimmung zu gewinnen ist also wichtig, weil das eine Verbesserung im Zugang zur Berufs- und Hochschulbildung für vorläufig Aufgenommene bringt, aber auch, weil es ein positives Zeichen für die Förderung von Bildung und Integration von geflüchteten Menschen setzt und nebenbei noch ein Signal gegen die destruktive Stimmungsmache der SVP aussendet.
Jasmin Pokerschnig, 16.08.2024