Bei der Umgebungspflege wird meistens in erster Linie darauf geachtet, dass sie billig gemacht werden kann, statt Wert zu legen auf eine gesunde und fachgerechte Pflege der Natur.

Laubbläser lärmen übermässig, stinken, stossen Schadstoffe aus und töten Kleinlebewesen. Um das Laub auf den Wegen und dem Sitzplatz zu entfernen, reichen Besen und Rechen. In Beeten und unter Gebüschen sollte das Laub liegen bleiben, es erfüllt in der kalten Jahreszeit mehrere wichtige Aufgaben: Laub versorgt den Boden mit wichtigen Nährstoffen und schützt ihn vor Frost und Austrocknung und unsere Vögel finden darin Nahrung in Form von Käfern oder Würmern.

Grüne Forderungen

Die Grünen fordern, dass der Laubbläsereinsatz für alle AnwenderInnen auf dem ganzen Gebiet der Stadt Zürich auf die Monate Oktober und November eingeschränkt wird. Zudem soll die Stadtverwaltung möglichst auch im Oktober und November auf den Laubbläsereinsatz im öffentlichen Raum verzichten und die verbliebenen motorbetriebenen Geräte der Stadt Zürich auf Geräte mit Elektroantrieb umstellen.

Motion zur Einschränkung von Laubbläsern dem Stadtrat überwiesen

29.03.2023, Jürg Rauser

Der Gemeinderat hat diesen Mittwoch mit 76 gegen 42 Stimmen dem Stadtrat eine Motion von Grünen und SP überwiesen, die verlangt, dass Laubbläser und Laubsauger lediglich in den Laubmonaten Oktober, November und Dezember verwendet werden dürfen. Damit wird nun endlich ein altes Anliegen umgesetzt. Bereits 2014 ist eine sehr ähnliche Motion in ein weniger griffiges Postulat umgewandelt und überwiesen worden. Seither ist der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern vor allem unter Privaten immer exzessiver geworden.

Mit der Motion muss nun der Stadtrat zwingend wirkungsvolle Massnahmen ergreifen. Er hat nun zwei Jahre Zeit, eine Anpassung der Allgemeinen Polizeiverordnung zu erarbeiten.

Collage zur Eingabe der Petition an Stadtrat Richard Wolff am 23. Oktober 2013!