Mi, 21.10.20

Zürich soll  ein Gebührenmodell einführen, welches die verursachergerechten Reinigungs- und Entsorgungskosten im öffentlichen Raum, die durch das sogenannte «Littering» entstehen, finanziert und damit lenkt.

Abfälle werden zu häufig acht- und rücksichtslos im öffentlichen Raum weggeworfen und liegen gelassen (Littering). Für die Kosten der Reinigung und Abfallentsorgung im öffentlichen Raum, werden heute die Verursachenden nicht zur Finanzierung beigezogen. Als Verursachende gelten Betriebe, wie Lebensmittel-Detailgeschäfte, Bäckereien, Getränkeläden, Kioske, Convenience-Stores, Tankstellenshops, Tabakwarenladen, Restaurants mit Take-Away, Take-Away-Stände ohne Restaurant, Verpflegungsautomaten und Zigarettenautomaten. Den Betrieben soll es überlassen werden eine Gebührensenkung oder ein Gebührenerlass zu erwirken, indem sie ihr Verkaufsangebot ändern (z. B. durch Verminderung des Abfalls mittels Ersatz von Einweggeschirr, oder eigenständiges Einsammeln des verursachten Abfalls).