Juch-Areal: Verzicht auf Räumung, mehr Transparenz!
Die Grünen Stadt Zürich haben mit grossem Erstaunen von der geplanten Räumung des Juch-Areals per 24. April 2020 Kenntnis genommen. Sowohl der Zeitpunkt als auch die Art der Kommunikation sind weder richtig noch nachvollziehbar. Die Grünen fordern die Stadt auf, Transparenz zu schaffen und von einer Räumung bis auf Weiteres abzusehen.
Das besetzte Areal auf dem Juchhof in Altstetten soll noch diese Woche durch die Stadtpolizei geräumt werden. Die Besetzer*innen wurden am Montag über den geforderten Auszugstermin sowie die drohende Räumung informiert. Leider wurden über die Gründe für den eiligen Räumungstermin sowie die von der Stadt geplante Weiternutzung des Areals keinerlei Angaben gemacht. Weder wurde die Öffentlichkeit bisher informiert, noch wurde der Gemeinderat in Kenntnis gesetzt, was die Stadt Zürich auf dem Juch-Areal plant.
Für die Grünen ist nicht nur diese mangelnde Kommunikation, sondern auch der gewählte Räumungstermin höchst fragwürdig. In Wochen, in welchen die Menschen von den Regierungen aller Staatsebenen zum Zuhause bleiben aufgerufen werden, ist es nicht vertretbar, dass die Bewohner*innen des Juch-Areals auf die Strasse gestellt und ein grösserer Polizeieinsatz in Betracht gezogen wird.
Die Grünen sind dezidiert der Meinung, dass während der aktuellen Corona-Situation weder grosse Polizeieinsätze unnötig provoziert noch neue Baustellen (z.B. durch Abrissarbeiten auf dem Areal, o.ä.) eröffnet werden sollen. Bei beiden Szenarien ist es fast unmöglich, die Schutzvorgaben des BAG einzuhalten.
Ein besetztes Areal oder Gebäude wird in der Stadt Zürich gemäss gängiger Praxis nur dann geräumt, wenn ein klares Nutzungskonzept und Projekt für das jeweilige Objekt besteht. Dass keine Informationen über die geplante Nutzung auf dem Areal verfügbar sind, lässt auch einen Abriss auf Vorrat nicht ausschliessen.
Für die Grünen ist klar, dass auf diesem städtischen Stück Land etwas entstehen muss, das der gesamten Bevölkerung zugute kommt. Ein allfälliges künftiges Projekt muss unter Einbezug der Quartierbevölkerung geplant und im Gemeinderat diskutiert werden.