Di 16.06.20

Der Stadtrat hat erste Abschätzungen zu den Kosten der Corona-Pandemie veröffentlicht: Gemäss aktuellem Kenntnisstand belasten die Auswirkungen der Pandemie die Stadt Zürich im Jahr 2020 mit rund 316 Millionen Franken: 228 Millionen Franken Steuergelder und 88 Millionen Franken Gebühren. Das ist viel Geld, aber keine Katastrophe.

Diese erste Schätzung des Stadtrates von rund 316 Millionen Franken im Jahr 2020 ist notgedungen noch sehr unscharf. Verschiedene Faktoren, die nicht einschätzbar sind (zum Beispiel die Sozialkosten) werden wohl dazukommen. Einige davon werden von den Grünen seit Jahren als Hochrisiko eingestuft, wie etwa die Flughafenaktien. Deren ungeheurer Wertverlust rächt sich nun.

Es zeigt sich, dass die bisherige Finanzpolitik der Stadt klug gewesen war. Nicht nur kann und muss nun das satte Eigenkapitalpolster von rund 1,5 Milliarden Franken zur Deckung der Corona-Kosten herangezogen werden, sondern es ist auch auf weitere abenteuerliche Finanzspielchen wie SV17 zu verzichten. Nicht nur die Stadt Zürich, sondern die Finanzhaushalte aller staatlichen Ebenen benötigen nun dringend die nötigen Mittel, denn aus der Krise hilft uns der Markt nicht. Die Notwendigkeit eines starken Service Public für alle hat sich noch nie so deutlich gezeigt wie in den vergangenen drei Monaten.

Wir Grünen rufen den Stadtrat dazu auf, keine voreiligen Sparprogramme zu erstellen. Die Finanzpolitik muss weiterhin mittel- bis langfristig angelegt sein. Aber es ist nun sorgfältig zu prüfen, welche Lasten die Stadt übernehmen kann, etwa beim vom Kanton verordneten Wachstum. Und bei der Kostendeckung sind die verantwortlichen übergeordneten Ebenen, Kanton und Bund, in die Pflicht zu nehmen. Vorab gilt dies bei den Gesundheitskosten und hier wiederum insbesondere bei den Stadtspitälern. Es kann nicht sein, dass die Kommunen mit den Lasten bei den Sozialausgaben, der Kultur, dem Sport, der Kinderbetreuung und den Alterszentren allein gelassen werden, obschon sie nur die rigorosen Vorgaben von Bund und Kanton erfüllt haben. Vielmehr muss gelten: Wer befiehlt, zahlt.