Erfreut nehmen die GRÜNEN zur Kenntnis, dass der Gegenvorschlag des Stadtrats allen vier städtischen Wohnstiftungen eine Erhöhung ihres Stiftungskapitals ermöglicht will. Damit werden alle Stiftungen gleichberechtigt mit finanziellen Mitteln zur Erreichung ihres Stiftungszwecks ausgestattet. Weiter begrüssen die GRÜNEN die Einführung einer beschränkten Kompetenzdelegation bis 20 Millionen Franken für Darlehen und Bürgschaften an den Stadtrat. Damit kann dieser die Wohnstiftungen gezielt und effizient unterstützen.

Für uns GRÜNE ist klar, dass die Stadt im Bereich des Wohnungsbaus für sozial benachteiligte Personen besonders in der Pflicht ist, dieser Praxis in Zukunft Priorität beigemessen und eine entsprechende Ausweitung geprüft werden muss.
Luca Maggi, Gemeinderat GRÜNE Stadt Zürich

Ein wichtiges Anliegen der Initiative sind zudem zusätzliche Massnahmen zu Gunsten von sozial benachteiligten Personen. Hier fordert die Initiative, dass das Sozialdepartement von den neu akquirierten Wohnungen einen Anteil erhalten soll, um diese unkompliziert Menschen zur Verfügung stellen zu können, die besonders von Armut betroffen sind. Der Stadtrat vertritt hier die Haltung, dass ein entsprechender Passus in der Gemeindeordnung keinen Mehrwert bringt, da dies der gängigen Praxis entspreche. Dieses Anliegen findet entsprechend keine Berücksichtigung im Gegenvorschlag, wird vom Stadtrat aber entsprechend gewürdigt. Für die GRÜNEN ist klar, dass die Stadt in diesem Bereich besonders in der Pflicht ist und dieser Praxis in Zukunft Priorität beigemessen und eine entsprechende Ausweitung geprüft werden muss.