«Für die Grünen ist wichtig, dass die AOZ als Fachorganisation im Asyl- und Integrationsbereich qualitativ hochwertige Leistungen erbringt und geflüchtete Menschen adäquat und in Vereinbarung mit den Menschen- und Kinderrechten unterbringt, betreut und begleitet», führt Gemeinderätin und Präsidentin der Grünen Stadt Zürich Anna-Béatrice Schmaltz aus.

Die GRÜNEN begrüssen, dass der AOZ durch den neuen Leistungsauftrag wichtige Qualitätskriterien und Mindeststandards für die Annahme von Drittaufträgen auferlegt werden. Damit bekommt die AOZ klare Richtlinien, ob und mit welchen Angeboten sie sich an künftigen Ausschreibungsprozessen beteiligen darf. Dies ist insbesondere in Bezug auf die anstehenden Ausschreibungen betreffend die Leistungsverträge für Durchgangszentren sowie MNA-Strukturen entscheidend. «Die Stadt Zürich und damit auch die AOZ haben eine besondere Verantwortung gegenüber geflüchteten Menschen und spezifisch besonders vulnerablen Personen», betont Gemeinderat Luca Maggi. Die GRÜNEN freut es besonders, dass neu für die Unterbringung und Betreuung von MNA die Bestimmungen vom Kinder- und Jugendheimgesetz und von der Kinder- und Jugendheimverordnung zur Anwendung kommen sollen sowie, dass Kooperationen mit anerkannten Anbieterinnen und Anbietern im Kinder- und Jugendheimbereich geplant sind.

Die GRÜNEN haben in gemeinsamen Postulaten mit anderen Parteien jedoch noch weiterführende Forderungen gestellt. So sollen beispielsweise auch für die Raumbelegung im MNA-Bereich Mindeststandards gelten. Zudem sollen MNA über das 18. Lebensjahr hinaus begleitet werden und die Unterbringung dezentral organisiert werden. Weiter soll die Anzahl vulnerabler Gruppen künftig erfasst werden, um adäquate Unterstützung zu bieten.

Nach turbulenten Jahren mit Missständen im Bundesasylzentrum und MNA-Zentrum Lilienberg erwarten die GRÜNEN künftig volle Transparenz und rege Information an den Gemeinderat, in Bezug auf die Einhaltung des Leistungsauftrags. Es darf nicht mehr sein, dass diese Aufgabe durch mutige und engagierte Mitarbeiter*innen erbracht werden muss. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die erwähnten Ausschreibungen des Kantons.