Wegen der Corona-Pandemie wird der Kanton erhebliche Mehraufwendungen aufweisen und die Steuererträge werden massiv sinken. Für Corona-Hilfen sind Ausgaben von 1,2 Milliarden Franken veranschlagt. Der Kanton rechnet ab 2021 bis 2024 durchschnittlich mit einem jährlichen Defizit von einer halben Milliarde Franken. Wer ein steuerbares Vermögen von über 3’158’000 Franken (Grundtarif) resp. 3’235’000 Franken (Verheiratetentarif) besitzt, soll einen befristeten Zuschuss an die Kosten der Corona-Pandemie leisten. Der Zuschuss beträgt 20 % auf der Vermögenssteuer, welche über dem Betrag von 3’158’000 Franken resp. 3’235’000 Franken anfallen. Der auf drei Jahre befristete Zuschuss wird pro Jahr rund 100 Millionen oder auf drei Jahre 300 Millionen Franken Zusatzeinnahmen bringen.

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