Totalrevision der Entschädigungsverordnung des Gemeinderats
Das Gemeinderatsamt entspricht durchschnittlich einem Arbeitsaufwand eines 30-Prozent-Pensums – bei einem Ratsmitglied ohne Spezialfunktion. Die besonders aktive Grüne Fraktion leistet wohl noch mehr Aufwand. Dieses Pensum beinhaltet nicht nur die Zeit, welche die Gemeinderatsmitglieder Mittwochabend für Mittwochabend im Ratssaal verbringen. Zur Arbeit für den Gemeinderat gehört unter anderem auch die vorbereitende Sitzung in den Fraktionen, die Teilnahme an Kommissionssitzungen inklusive aufwändiger Vorbereitungen sowie das Verfassen von Vorstössen.
Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen eine Erhöhung der fixen Grundentschädigung auf 1000 Franken pro Monat sowie eine Anpassung der variablen Sitzungsgelder mit unterschiedlichen Ansätzen für die Rats- und Kommissionssitzungen. Die Höhe der Jahresentschädigung ist eine Annäherung an den Zürcher Kantonsrat. Vorausgesetzt, ein Ratsmitglied ist an sämtlichen Sitzungen präsent, beträgt die Bruttoentschädigung rund 28 000 Franken pro Jahr. Dieser Betrag ist etwas tiefer als der Medianlohn der Stadt Zürich für ein 30 Prozent-Pensum (2022: 31 695 Franken).
Es kommt aktuell zu vielen Rücktritten aus dem Gemeinderat, unter anderem, weil sich das Gemeinderatsamt viele mittel- und langfristig nicht leisten können. In der letzten Amtsperiode 2018–2022 gab es 47 vorzeitige Rücktritte und 33 Wechsel bei den Wahlen, womit beinahe zwei Drittel des Rats erneuert wurden. Die hohe Fluktuation im Rat ist ein grosser Wissensverlust für den Gemeinderat. Das Milizsystem stösst an seine Grenzen. Die neue Entschädigungsverordnung ist ein sinnvolles Gesamtpaket – sie beinhaltet eine faire Entschädigung, die verschiedenen Lebenssituationen der Ratsmitglieder gerecht wird. Nicht nur Gutverdienende sollen sich das Gemeinderatsamt leisten können. Ein JA zur Totalrevision der Entschädigungsverordnung ist wichtig für unsere Demokratie.
Selina Walgis, Gemeinderätin GRÜNE Stadt Zürich