Mi, 02.12.20

Mitarbeitende, die während der Corona-Krise unter grössten Belastungen und erschwerten Bedingungen gearbeitet haben, insbesondere die verschiedenen Berufsgruppen in den Spitälern, Langzeitpflegeinrichtungen und anderen Gesundheitsinstitutionen, sollen eine Einmalzulage erhalten.

Gerade im Bereich Betreuung und Pflege mussten und müssen die Mitarbeitenden unter sehr anspruchsvollen Bedingungen, und unter dem Risiko selbst mit dem Coronavirus angesteckt zu werden, arbeiten. Diese Mitarbeitenden sind auch in normalen Zeiten unter anderem aufgrund von fehlenden, qualifizierten Arbeitskräften und sehr knappen Stellenplänen sehr gefordert. Ihnen, sowie weiteren Mitarbeitenden, die in der Corona-Krise sehr stark zusätzlich gefordert und belastet waren und sind, wird eine angemessene Anerkennung durch eine Einmalzulage ausgesprochen. Dies gilt auch für Mitarbeitende von Organisationen, welche einen Leistungsauftrag der Stadt Zürich haben.