Do 19.03.20

Die absehbar grösste Herausforderung seit dem 2. Weltkrieg trifft die Stadt Zürich unerwartet, aber nicht unvorbereitet. Nachdem der Bundesrat und der Regierungsrat des Kantons Zürich am 16. März 2020 die aktuelle Situation als ausserordentliche Lage eingestuft haben, hat der Stadtrat gestützt auf die ihm in dieser Situation zustehenden Kompetenzen Massnahmen getroffen.

Die zuständigen Stellen der Exekutive verfügen über sehr weitgehende Kompetenzen zur Bewältigung der vorliegenden Krise. Diese umfassenden Zuständigkeiten stützen sich auf rechtsstaatlich und demokratisch abgestützte Entscheide. Die weitgehenden Befugnisse gehen mit einer grossen Verantwortung einher. Dabei stehen Stadtrat und Verwaltung weiterhin unter der parlamentarischen Aufsicht, welche durch RPK und GPK sichergestellt wird, auch wenn keine Plenumssitzungen des Gemeinderats stattfinden.

Alle Fraktionen des Zürcher Gemeinderats werden Stadtrat und Stadtverwaltung nach Kräften bei den Anstrengungen unterstützen, was selbstverständlich unterschiedliche Beurteilungen und politische Differenzen über das richtige Vorgehen nicht ausschliesst. Wir sind gemeinsam entschlossen, unseren Beitrag zur Bewältigung dieser Krise zu leisten.