O-Ton: Bussenverzicht für Teilnahme an unbewilligten Demos und Kundgebungen.
Wer in Zürich friedlich an einer Demo oder Kundgebung teilnimmt, soll dafür nicht gebüsst werden. Auch dann nicht, wenn diese nicht bewilligt ist. Durch die Anpassung der Polizeiverordnung wird dieser demokratische Missstand behoben. Straftaten werden weiterhin nach Strafgesetzbuch verfolgt.