Baumschutz – Besserer Schutz für alte Bäume – endlich auch in der Stadt Zürich

Zürich, die grösste Stadt der Schweiz kannte bislang keine allgemeine Fällbewilligungs-Pflicht für Bäume ab einer gewissen Grösse (Stammumfang).

Erst mit der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) zum Thema «klimaangepasste Siedlungsentwicklung», in Kraft seit 1. Dezember 2024, ist nun ein gesamtstädtischer Baumerhalt möglich. Die Stadt Zürich hat daraufhin eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung aufgelegt mit welcher der längst überfällige gesamtstädtische Baumerhalt eingeführt wird. Das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm ist in der ganzen Stadt Zürich ab sofort bewilligungspflichtig (negative Voranwendung). Auch Eingriffe im Kronenbereich oder am Wurzelwerk, die sich wie eine Beseitigung auswirken oder zu einer solchen führen, brauchen eine Bewilligung. Wenn solche Bäume abgehen, sind sie zu ersetzen. Leider will die Stadt Zürich im Gegenzug die bestehenden Baumschutzgebiete aufheben. Dagegen engagieren wir uns. Bis die BZO-Teilrevision rechtskräftig ist, besteht diese Vorschrift aber noch.

Wie fast zu erwarten war, haben Hauseigentümerverband und die bürgerliche Parteien Widerstand gegen den gesamtstädtischen Baumerhalt in der Stadt Zürich angekündigt. Wir setzen uns in der parlamentarischen Arbeit und in der Öffentlichkeit nicht nur dafür ein, dass der gesamtstädtische Baumerhalt eingeführt wird, sondern wir verlangen auch, dass die Baumschutzgebiete nicht aufgehoben werden.

Hintergrund zur Geschichte des (fehlenden) Baumschutzes in Zürich