Bastien Girod, Fr 14.02.20

500’000 mal die Energie, welche bei der Atombombe von Hiroshima frei wurde. Diese Energie setzt die Mensch gemachte Klimaerwärmung frei – jeden Tag! Natürlich werden die kathastrophalen Folgen für den Mensch immer sichtbarer. Empfindliche Ökosysteme und Lebensgrundlagen sind schon heute existenziell gefährdet. 30 Prozent der Biodiversität der Ozeane ist in den Korallen beheimatet.  Wenn wir global die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 nicht auf Null senken, und so den Treibhausgaseffekt ab Mitte Jahrhundert nicht noch weiter verstärken, sterben die Korallem aus. Und das ist nur eine der vielen katastrophalen Folgen. Hunderte Millionen von Menschen verlieren ihre Lebensgrundlage, wenn der Treibhauseffekt weiter angeheizt wird.

In Anbetracht dieser Herausforderung tut die Schweiz viel zu wenig. Sie will bis 2050 ihre Emissionen auf Null senken. Das ist zu spät. Wenn die Welt im 2050 auf Null Emissionen reduzieren muss, dann sollte die Schweiz dieses Ziel mindestens ein Jahrzehnt früher erreichen. Ansonsten kann sie nicht helfen die Technologien und Lösungen zu entwickeln die es braucht für eine klimafreundliche Wirtschaft, eine Wirtschaft welche Netto Null Treibhausgase ausstösst. Vorbildliche Unternehmen zeigen das es möglich wäre schneller voran zugehen. IKEA und Microsoft, welche zusammen ähnlich viel Treibhausgase verantworten als in der Schweiz ausgestossen werden, wollen ihre Emissionen bereits 2030 auf Null senken. Der Deutsche Industriekonzern Bosch ist bereits 2020 klimaneutral.

Ist die Revision des CO2-Gesetzes, welche bis 2030 die Emissionen nur um 50 Prozent reduzieren möchte, deshalb ungenügend? Ja. Sollte das neue Parlament die Revision nun deshalb überarbeiten und neue, weitergehende Forderungen aufnehmen? Nein.

Für grundsätzlich neue Forderungen braucht es eine Vernehmlassung. Sonst hat man schon nur Gegner, weil sie nicht angehört wurden. Und auch mit einer reduzierten Vernehmlassung, ginge viel Zeit verloren. Zeit in welcher die neuen Massnahmen nicht in Kraft gesetzt werden. Und immerhin bringt die CO2-Gesetz-Revision gemässe heutigem Stand einige Verbesserungen. So zahlen Autoimporteure in Zukunft ihre Busse für die klimafeinlichen Offroader nicht in den Strassenfond, sondern in den Klimafond. Das ist sozialer Klimaschutz. Auch Vielflieger und Privatjet zahlen künftig in den Klimafond ein. Weil die Klimaabgabe für Privatflieger und Flugtickets zur Hälfte in den Klimaschutz und zur Hälfte an die Bevölkerung zurück bezahlt wird, sind auch diese Instrumente sozial und wirksam fürs Klima. Schliesslich der geplante CO2-Grenzwert, der verhindert das Albert Röstis Erdölverband, weiterhin Erdölheizungen installieren kann überfällig. Erdölheizungen sind schon heute über die gesamte Laufzeit gerechnet, teurer als klimafreundliche Wärmepumpen.

Zudem müssen nicht alle Forderungen für den Klimaschutz in das CO2-Gesetz. Die Solarstromförderung gehört ins Stromgesetz, der Klimaschutz muss Teil von Agrar-, Finanzmarkt- und Freihandelspolitik werden. Und bereits als Gegenvorschlag des Gletscher-Initiatie kann ein nächster Schritt im CO2 Gesetz in Angriff genommen werden.

 

 

(erschienen im P.S. am 7.2.2020)