Hochhäuser sind oft Prestigeobjekte. Ohne Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften schaffen sie keine zusätzlichen Ausnützungsmöglichkeiten, prägen aber mit ihrer Höhe ein Quartier stärker als andere Bauten. Gemäss Richtlinien könnten Hochhäuser auch Chancen und Optionen bieten und dem Quartier einen Mehrwert bringen. Dass die genannten Schlagworte Stadtklima, Ressourceneffizienz und Sozialraum Marketing bleiben, ist zu befürchten. Immerhin verursachen Hochhäuser bei der Erstellung bis zu 30% mehr CO2 und sind rund 30% teurer.

Qualitätssicherung nicht eingelöst

Die Hochhausrichtlinien und die neuen Artikel in der BZO suggerieren, dass mit der Höhe des Hochhauses die Anforderungen an die Qualität und die Beteiligung der Quartierbevölkerung steigen. In den Bestimmungen ist dazu wenig Verbindliches festgelegt. Das prüfende – und wohlgemerkt nur beratende – Baukollegium, in dem mehrheitlich Architekt*innen Einsitz haben, verfügt kaum über Expertise zu Freiraum, sozialräumlichen Aspekten und klimaschutzrelevanten Themen. Diese Interessen müssen zwingend bei der Beurteilung von Hochhäusern vertreten sein. Die ausgeschiedenen Hochhausgebiete berücksichtigen zudem Landschafts- und naturräumliche Qualitäten, Inventare, wie das ISOS (Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz), Vernetzungskorridore und Gewässerschutzbereiche nicht konsequent. Und: Hochhäuser sind ausserhalb dieser Gebiete mittels Gestaltungsplan nach wie vor möglich.

Grüne für mehr Partizipation

Die Grünen Stadt Zürich fordern deshalb, dass die hohen Qualitätsansprüche für alle Hochhäuser verbindlich in der BZO zu verankern sind. Die Hürden für den Hochhausbau werden so bewusst hoch gehalten! Es braucht Wettbewerbsverfahren, Beurteilungsgremien, die nicht nur das Städtebauliche im Fokus haben, sondern umfassender auf Ressourcen- und Energieeffizienz getrimmte Konstruktionen sowie Wohnraum, der allen zugänglich ist, in den Vordergrund stellen. Eine verstärkte Partizipation der Bevölkerung ist zudem für die breite Akzeptanz von Hochhäusern unabdingbar.