Mi 29.01.20

Die Grünen haben die Rückweisung des Gestaltungsplans Thurgauerstrasse an die Kommission genutzt, um über die Bücher zu gehen. Dabei ist uns eines klar geworden:

Bei den nachgelagerten Verfahren nachzubessern, so wie wir das mit unseren Änderungsanträgen und Vorstössen in der ersten Diskussion im Gemeinderat beabsichtigt hatten, kann die grundlegende und aus unserer Sicht die schwierige städtebauliche Konzeption dieses Gestaltungsplanes nicht ändern.

Versäumtes, wie z.B. das angrenzende Grubenacherquartier in die Betrachtungen einzubeziehen, frühzeitig die Anliegen vom Quartier, der Bauträger und weiterer Akteure aufzunehmen, Fragen der Erschliessung und Parkierung, Dimensionierung und Hierarchisierung des Aussenraumes etc. kann nicht nachträglich erfolgen. 

Der Versuch den Dampfer mit einem Gummiboot voller Anträge und Vorstösse auf Kurs bringen muss scheitern. Und ist schlussendlich nicht mehr als «Pflästerli-Politik».

In der Bau- und Zonenordnung ist eine Gestaltungsplanpflicht für das Areal festgehalten. Dies mit der Absicht, den Übergang zum Grubenacherquartier sorgfältig und mit hoher Qualität zu gestalten. Das kann der vorliegende Gestaltungsplan kaum einlösen. Es scheint uns, dass dies bei der städtebaulichen Konzeption aus den Augen verloren worden ist.

Mit der Motion 2019/129 von Markus Knauss und Anne-Catherine Nabholz, die Thurgauerstrasse mit einer Spur- und Temporeduktion als siedlungsorientierte Strasse zu gestalten, werden Spielräume für eine neue städtebauliche Konzeption eröffnet.

An dieser Stelle möchten wird nochmals darauf hinweisen, dass wir schon bei der letzten Behandlung der Thurgauerstrasse im Gemeinderat, die Einschätzung über die wunden Punkten dieses Gestaltungsplanes, welche die AL in der motivierten  Rückweisung aufgelistet hat,  geteilt haben. Wir waren aber zu dem Zeitpunkt noch der Auffassung, dass in den nachgelagerten Verfahren nachgebessert werden kann. Für die motivierte Rückweisung der AL liess sich zudem keine Mehrheit finden. Im Tohuwabohu der letzten Ratssitzung ging dies leider unter.

Heute werden wir Grünen die Rückweisung der AL unterstützen. Sollte diese scheitern, werden wir den Gestaltungsplan ablehnen. Das Referendum gegen den Gestaltungsplan werden wir ebenfalls unterstützen.

In der Konsequenz haben wir alle unsere Anträge zurückgezogen. Und dann ist etwas passiert, das uns dann doch verblüfft hat: Fast alle unsere Anträge sind von der SP und der GLP übernommen worden. Die FDP, die genau wegen dieser Anträge der Grünen von einem „grünen Wunschzätteli“ gesprochen hat, wird nun diese Wünsche unterstützen und zusammen mit der SP und der GLP. Dieser grüne Anstrich tut dem Gestaltungsplan sicher gut, ändert aber wie gesagt die städtebauliche Grundkonzeption nicht.

Übernommen hat die GLP unsere Vorstösse

  • zu den Bäumen in der Vorzone und in den Wohnhöfen d.h. Nr. 3, 4, 5 und zum Lokalklima Nr. 14

die SP die Vorstösse

  • Nr. 7, welche die Anforderungen zu ökologischem Ausgleich, Entwässerung etc. im nachfolgendem Gestaltungskonzept verbindlicher festhält
  • und Nr. 9 zur Zusammenfassung der Tiefgarageneinfahrten
  • Nr. 11 zur Energieversorgung   und Nr. 12 zur Energiestrategie

Die Anträge zur Entflechtung der Nutzungen der Vorzone mit dem Ziel die Flächenkonkurrenz zu entschärfen, und zur akzentuierten Ausgestaltung der Vorzone, sind nicht übernommen worden. Wir wollten in unserem Antrag die Besucherparkplätze nicht aufheben, sondern in der Tiefgarage unterbringen. Dies mit dem Ziel oben Fläche und Raum freizuspielen. So wie es auch die GLP im Antrag Nr. 10 „temporär“ fordert.

Dass die SP nun auch hier mit der Parkplatzschutz-Partei stimmt, haben wir ja schon beim Teil „Schule und Quartierpark“ mit Erstaunen festgestellt. Dass die SP das Narrativ der FDP übernimmt und uns ideologisches Verhalten vorwirft, ebenso. Eigentlich ist es ganz simpel: Es geht um eine gerechtere und weniger Konflikt behaftete Raumverteilung. Raum für vieles statt nur für wenige Parkplätze.

Wir werden uns auch bei den meisten Vorstössen enthalten. Ausser bei denjenigen, die auch für weitere Planungen wertvoll und zielführend sind und im Sinn von unserem Postulat 2019/158.

Die Vielzahl der Vorstösse zeigt aber auch, dass das Vertrauen in diesen Gestaltungsplan nicht sehr gross ist bzw. eigentlich fehlt. Da nützt es wenig, uns herzige Wimmelbildli vorzulegen, die einem suggerieren, dass mit dieser Planung alles möglich wird, und alles nöd so schlimm und alles gut kommt.

Dass das Prinzip „Vertrauen“ ein schlechter Ratgeber bei Vorhaben in dieser Grösse sind, muss wohl nicht ausgeführt werden.

Innenentwicklung darf nicht ausschliesslich auf eine quantitative bauliche Verdichtung ausgerichtet sein, sondern muss mit hoher Qualität erfolgen und auch für das Quartier etwas bringen. Dies ist „state of the art“ in den Publikationen der Fachwelt.

Dieser Gestaltungsplan erfüllt nach unserer Einschätzung diese Anforderungen nicht und wir haben wenig Vertrauen, dass es gut kommt.