Die Weisung 2021/161 liegt vor: „Definitive Einführung der Tagesschule nach dem Modell der Stadt Zürich, Änderung der Gemeindeordnung und Erlass einer Verordnung (VTS) über die Tagesschulen der städtischen Volksschule“. Zudem liegen die Ergebnisse der gross angelegten Evaluation Tagesschule 2025, Pilotphase II, vor.

Im beiliegenden Dokument (Download) werden die folgenden acht Punkte erläutert:

1. An Tagen mit Nachmittagsunterricht sollen Blockzeiten von 8.00 bis 16.00 Uhr gewährleistet sein – durch Unterricht (inklusive betreute Aufgabenstunden) und Betreuung. Falls der Unterricht nach 8.00 Uhr beginnt, wird eine unentgeltliche Betreuung bis Unterrichtsbeginn angeboten; falls der Unterricht vor 16.00 Uhr endet, wird eine unentgeltliche Betreuung bis 16.00 Uhr angeboten.

2. Der Einheitstarif von Fr. 6.- pro gebundenen Mittag ist beizubehalten. Bei Familien mit tiefem Einkommen und Vermögen ist dieser Tarif bis zum Minimaltarif von Fr. 3.- zu reduzieren.

3. Die Mittagspause ist pädagogisch weiter zu entwickeln. Dabei stehen Bewegungsangebote, Angebote der soziokulturellen Animation, aber auch freies Spielen im Vordergrund. Genügend Ruheräume und weitere Rückzugsmöglichkeiten sollen den Kindern zur Verfügung stehen. Dazu sollen auch gewisse Schulzimmer über Mittag offen sein, wobei das Ruhebedürfnis der Lehrpersonen beachtet werden soll.

4. Die gebundenen Mittagspausen dauern grundsätzlich 90 Minuten, wobei sie die Schulen aus pädagogischen oder betrieblichen Gründen um 10 Minuten verkürzen bzw. verlängern können. Für die Sekundastufe ist eine Verkürzung auf 70 Minuten möglich.

5. Für die Betreuung der Kinder in der Mittagszeit sollen den Schulen zusätzliche und zweckgebundene Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere für mehr qualifiziertes Personal. Die geplante Kürzung der Ressourcen für die Mittagsbetreuung lehnen wir ab.

6. Die Arbeitsbedingungen für Lehr- und Betreuungspersonen sind zu verbessern.

7. Das Tagesschulmodell soll flexibler ausgestaltet werden. Auf der Kindergarten- und Primarstufe soll für die Eltern, deren Kind an der Tagesschule teilnimmt, die Möglichkeit bestehen, das Kind von einem gebundenen Mittag abzumelden. Eine solche Abmeldung gilt fürs ganze Semester oder Schuljahr. Auf der Sekundarstufe sollen die Eltern für ihre Jugendlichen semesterweise zwei bis vier wöchentliche Mittage mit Verpflegung und Betreuung buchen können – Mo, Di, Do, Fr, nach freier Wahl.

8. Bestehende pädagogische Gefässe sollen genutzt und neue geschaffen werden, um Schüler*innen aus sozial benachteiligten Verhältnissen gezielt zu fördern. Für die Aufgabenstunden soll das Abmeldeprinzip gelten – sie sollen in den Stundenplan integriert sein.